2G-Plus: neue Regelung für den Sportbetrieb

Liebe Trainer*Innen, Mitglieder und Eltern,

zuerst einmal Euch allen ein frohes neues Jahr 2022, auch wenn es schon gleich wieder mit einer Einschränkung beginnt. Dennoch wünschen wir Euch viel Glück, Erfolg und natürlich Gesundheit.

Bitte beachtet folgenden Hinweis: Die neue Senatsregelung für den Sportbetrieb sieht zum Schutz vor Corona, insbesondere der Omikron-Variante, folgende Änderungen vor:

Für Sport in Innenräumen gilt:

Vor dem Hintergrund des dynamischen Infektionsgeschehens – unter Eindruck der Ausbreitung der Omikron-Variante – hat der Hamburger Senat beschlossen, die bisherige 2G-Regelung weitgehend durch 2G-Plus zu ersetzen. Das gilt ab Montag, 10. Januar, auch für Sport in geschlossenen Räumen sowie für Schwimmbäder und Fitness-Studios.

Die Voraussetzungen entsprechen denen des 2G-Modells (geimpft, genesen) ergänzt um die Pflicht zur Vorlage eines tagesaktuellen Testnachweises, auch für geimpfte und genesene Personen.

Die Ausnahme für Kinder und Jugendliche unter 16 Jahre bleibt bestehen. Sie gilt auch für Personen, die sich aus medizinischen Gründen nicht impfen lassen können. Im letztgenannten Fall sind ein entsprechendes ärztliches Attest und ein negativer Coronavirus-Testnachweis vorzulegen.

Von der Testpflicht ausgenommen sind Personen, die bereits eine Auffrischungsimpfung (Boosterimpfung) erhalten haben. Diese ist umgehend gültig. Für die Auffrischungsimpfung wird – wie bereits für die ersten Impfungen – ein digitales Zertifikat ausgestellt.

Für Personen, die mit dem „Janssen“-Vakzin (Johnson&Johnson) geimpft wurden, gilt folgende Regelung als „Boosterimpfung“:

Bei Verwendung des Janssen-Vakzins stellt eine Dosis zur Zeit eine „vollständige Impfserie“ dar. Bereits 14 Tage nach der einzelnen Impfung gilt man daher als vollständig geimpft. Es wird aber dringend empfohlen, ab vier Wochen nach dieser Impfung zur Optimierung des Impfschutzes eine weitere Impfdosis eines mRNA-Impfstoffes zu verabreichen. Diese Optimierung stellt eine zusätzliche Impfung nach einem abgeschlossenen Impfschema dar. Sie zählt also als Auffrischungsimpfung. Wer mindestens diese beiden Impfungen nachweisen kann (Grundimmunisierung Janssen (Johnson&Johnson), Optimierung/Auffrischung mRNA), muss im Rahmen des 2G-plus-Zugangsmodells keinen zusätzlichen Test nachweisen.

Noch ein Hinweis für aktuell von Corona Genesene:

Corona Genesene werden erst ab dem 28. Tag nach der positiven Testung anerkannt.

Soweit der Text der Verordnung.

Das bedeutet für unseren Übungsbetrieb ab sofort, dass noch einmal Eure Impfzertifikate auf die Booster-Impfung kontrolliert werden müssen. Wer noch nicht geboostert ist, muss zukünftig ein offizielles Testzertifikat vorlegen. Selbsttests werden nicht anerkannt!

Sorry, dass es so kompliziert wird, aber da müssen wir im Interesse unserer aller Gesundheit nun einmal durch. Wir hoffen, Ihr habt dafür Verständnis.

Sehen wir das Positive: Wir dürfen weiterhin trainieren und es gibt keinen neuen Lockdown.

Und Maske für Auf-, Abbau und Pause nicht vergessen …

Mit sportlichen Grüßen,

der HTB62-Vorstand

Quellen:
https://www.hamburg.de/corona-sport/13899242/sport-in-corona-zeiten/
https://www.hamburg.de/coronavirus/15762772/2022-01-06-sozialbehoerde-corona-2g-plus-regelung/